Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland

Die Betreuung von Menschen in ihrer letzten Lebensphase ist eine große soziale, politische und ökonomische Herausforderung unserer Gesellschaft.

Um ihr angemessen zu begegnen, haben die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) und die Bundesärztekammer 2010 eine Selbstverpflichtung vorgelegt: die sogenannte Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland.


Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen.

Diese Aussage steht programmatisch über den fünf Leitsätzen der Charta. Sie formulieren die Aufgaben, die Ziele und die Handlungsbedarfe, um die Betreuung schwer kranker und sterbender Menschen in Deutschland zu verbessern:

  • Gesellschaftliche Herausforderungen – Ethik, Recht und öffentliche Kommunikation (mehr)
  • Bedürfnisse der Betroffenen – Anforderungen an die Versorgungsstrukturen (mehr)
  • Anforderungen an die Aus-, Weiter- und Fortbildung (mehr)
  • Entwicklungsperspektiven und Forschung (mehr)
  • Die europäische und internationale Dimension (mehr)

Der Thüringer Hospiz- und Palliativverband setzt sich dafür ein, die Inhalte und Ziele der Charta weiter zu verbreiten und so die Auseinandersetzung der Gesellschaft mit Sterben, Tod und Trauer zu befördern. Zahlreiche Institutionen und Einzelpersonen in Thüringen sind bereits Unterzeichner der Charta, darunter das Sozialministerium.

Damit noch mehr Menschen und Institutionen hierzulande unterzeichnen, berücksichtigt der THPV die Charta intensiv in seiner Öffentlichkeitsarbeit.

Anträge für Institutionen und für Einzelpersonen finden Sie hier.

Mehr zur Charta lesen Sie hier.