Beitragsordnung
Hiermit werden ab dem Jahre 2012 für alle Mitglieder nach § 9 der Satzung des Thüringer Hospiz- und Palliativverbands e.V. vom Juni 1999 in der geänderten Fassung vom 25. November 2008 und 22. November 2011 nachstehende Jahresbeiträge festgelegt:
1. Ambulante Dienste
a) Hospizdienste
bis zum 30. Mitglied (Ehrenamtliche) 4,50 Euro
ab dem 31. Mitglied (Ehrenamtliche) 1,00 Euro
b) SAPV-Dienste 300 Euro
2. Stationäre Hospize und Palliativstationen
a) Grundbeitrag pro Einrichtung 100 Euro
b) Beitrag für das Stimmrecht im DHPV 70 Euro pro Bett/Platz
Die Einrichtungen werden über den THPV e.V. im DHPV e.V. vertreten;
dieser Betrag wird in voller Höhe an den DHPV e.V. weitergeleitet.
3. Sonstige Einrichtungen
(juristische Personen, die nicht unter 1. oder 2.fallen)
a) Betten führende Einrichtungen
pro Einrichtung für den THPV 100 Euro
für den DHPV gemäß dessen Beitragsordnung 300 Euro
b) Alle sonstigen, nicht Betten führenden Einrichtungen 100 Euro
4. Fördernde Mitglieder
In der Regel mindestens 100 Euro
Der Gesamtmitgliedsbeitrag ist nach Rechnungslegung bis zum II. Quartal des laufenden Geschäftsjahres an den THPV zu entrichten. Bei Neuaufnahme im laufenden Geschäftsjahr ist der Beitrag nach Rechnungslegung zu entrichten.
Für Mitglieder, die in begründeten Fällen ihren Mitgliedsbeitrag nicht zahlen können, besteht die Möglichkeit, an den THPV einen Antrag zwecks Neufestlegung des Beitrages zu stellen. Die nächstfolgende Mitgliederversammlung wird über den Antrag beraten und beschließen.
Die Beitragsordnung tritt ab dem 4. September 2012 in Kraft.