Viele offene Fragen um assistierten Suizid
6. Dezember 2020 – MDR aktuell
Die Würde des Menschen ist unantastbar – so heißt es im Grundgesetz und das gilt auch für den Tod. Auf dieser Grundlage urteilte das Bundesverfassungsgericht: Die Beihilfe zum Suizid ist uneingeschränkt straflos. Die Richter betonten aber auch, dass Maßnahmen gefunden werden sollten, die diese Beihilfe regeln.