Ein Schatz, nicht alles in der Hand haben zu müssen …
Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat die Bedingungen präzisiert, die für die Erlaubnis einer Untersuchung künstlich befruchteter Embryonen auf Erbkrankheiten vorliegen müssen. Die Ethikkommissionen der Länder, die für die Genehmigung der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) zuständig sind, müssen künftig in jedem Einzelfall prüfen, ob ein Risiko für eine schwerwiegende Erbkrankheit vorliegt. Dabei haben sie laut Urteil keinen Entscheidungsspielraum. Lesen Sie dazu die Stellungnahme der Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden im THPV und Regionalbischöfin Dr. Friederike Spengler.
„Wer darf einer Frau, einem Mann den Wunsch nach eigenen Kindern absprechen? Keiner. Wer darf einer Frau, einem Mann den Wunsch nach einem gesunden Kind absprechen? Keiner.
Dass medizinisch aus diesen absolut nachvollziehbaren Wünschen ein großer Zweig von Forschung und Praxis entstanden ist (die sogenannte Reproduktionsmedizin), liegt auf der Hand. Kinderwunschzentren haben inzwischen lange Wartezeiten für ihre Rat- und Hilfesuchenden. Ungefähr 110.000 Behandlungen mit sehr unterschiedlichen Techniken künstlicher Befruchtung gibt es derzeit pro Jahr in Deutschland. Tendenz steigend.
Ein Teil davon führt zu erfolgreichen Schwangerschaften und so werden auf diese Weise tausende Kinder geboren und Frauen und Männer werden zu Müttern und Vätern. Soweit, so gut.
Wie die Präimplantationsdiagnostik ausgestalten?
Eine der Methoden der durch künstliche Befruchtung entstandenen Kinder – und wohl auch die aussichtsreichste –, ist die In-Vitro-Fertilisation, bei der die Verschmelzung von Ei und Samenzelle im Reagenzglas spontan geschieht; das schnellste Spermium gewinnt. Seit vielen Jahren wird nun bei dieser Methode eine Untersuchung angewendet, deren Ausgestaltung immer wieder die Gerichte beschäftigt. Mit derPräimplantationsdiagnostik – PID besteht die Möglichkeit, die Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib zu untersuchen. Für diese Untersuchung sind sehr klare und in Deutschland enge Grenzen definiert. Und, das ergibt sich wohl sofort daraus: Genau gegen diese wird immer wieder gestritten.
Was darf untersucht werden und mit welchen Folgen? Und was macht die Medizin in den Ländern um uns herum? Dort ist teilweise viel mehr möglich und manche Paare mit unerfülltem Kinderwunsch fahren auch heute schon ins Ausland, um sich dort behandeln zu lassen. Man kann testen, ob ein Kind mit einer angeborenen Krankheit auf die Welt kommt. Wie gesund und widerstandsfähig das Kind wahrscheinlich sein wird. Natürlich auch, welchen biologischen Geschlechts es ist, und auch Merkmale wie Haar- und Augenfarbe, Statur und Teint sind bereits bei der gründlichen Untersuchung von Embryonen ablesbar. Vielleicht auch noch mehr…
Wie kann die Schwere eines Antrags entschieden werden?
Wer Bilder von Embryos wenige Stunden nach der Befruchtung der Eizelle sieht, kann das kaum glauben: Dort ist bereits alles angelegt! Das Leben ist im vollen Gange, nur wachsen muss das Kleine noch… Wird es auch gesund heranwachsen? Wird es sein Leben leben können? Kann es sich ausprobieren, Erfahrungen machen mit Trauer und Freude, Glück und Schmerz, Gesundheit und Krankheit, Liebe und Leid?
Das alles wissen wir nicht und das hängt von vielen Voraussetzungen und Umständen ab. Bei erblich erworbenen Erkrankungen besonderer Schwere kann die PID genutzt werden. Der Embryo aus künstlicher Befruchtung wird auf die befürchtete Erkrankung hin untersucht. Damit es hier nicht zu einer zielgerichteten Auswahl im Sinne einer Selektion kommt, muss diese Untersuchung in Deutschland bei einer Ethikkommission beantragt werden. Diese entscheidet, ob der gestellte Antrag eine Schwere aufweist, die die PID rechtfertigt. Wie aber kann Schwere entschieden werden? Die Ethikkommission kommt mit ihrer Abwägung von Pro und Contra ihrem Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen nach. Natürlich muss sie zu einer Entscheidung kommen. So schwer diese auch für die Antragstellenden ist.
Belastung durch Krankheit, Schwere eines Verlaufes und Umgang mit einem solchen, das alles sind aber Faktoren, die sehr subjektiv wahrgenommen werden. Hier klare Regelungen zu schaffen, ist ein Balanceakt. Auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2020 zeigt: Nur Einzelfallentscheidungen sind denkbar.
Wird irgendwann getan, was technisch möglich ist?
Die Gefahr, bei einer allgemeingültigen Regelung den unübersehbaren Möglichkeiten einer solchen Vorauswahl von Embryonen Tor und Tür zu öffnen (Stichwort Designerbaby) ist viel zu groß. Und irgendwann wird das, was jetzt schon technisch möglich ist, doch auch getan. Ob sich dann die verantworten müssen, die Kinder auf die Welt bringen, deren Erbanlagen undurchleuchtet sich einfach so im Leben erst zeigen werden? Dieses Szenario möchte ich nicht denken müssen…
Aber, wer kann denn einer Frau, einem Mann den Wunsch nach einem gesunden Kind absprechen? … Die Frage endet in einem Zirkelschluss. Und weder als Theologin, noch als Mutter kann und will ich Menschen den Wunsch nach Kindern, die ohne die schwere Erkrankung zur Welt kommen, an denen schon Mutter oder Vater leiden, absprechen.
Aber als Theologin will ich Fragen stellen. Fragen, die meines Erachtens hinter den Themen und Anträgen, Klagen und Begehrlichkeiten, mit denen wir seit einigen Jahren unterwegs sind, stecken: Der Anfang des Lebens soll so erfolgreich wie möglich definiert werden … Das Sterben soll an die Bedürfnisse des Einzelnen angepasst terminiert und umfassend gesteuert werden … Die Entwicklung von künstlicher Intelligenz eilt mit Riesenschritten voran und wird das, was heute noch als normales Leben gilt, in den Schatten stellen…
Was ist der Wert von persönlicher Begleitung?
Ja, ich lebe sehr gern mit den Segnungen moderner Medizin durch deren Forschung und Technik. Gott Lob sind wir heute in der Lage, dem Leben eine Lebensqualität zu geben, die sich sehen lassen kann. Aber unser Tun hat Folgen. Im Fall einer Lockerung im Umgang mit der PID ist es die Macht über die Anfänge des Lebens sein.
Im Falle der Beihilfe zum Suizid ist es die Verfügungsgewalt über den eigenen Todeszeitpunkt und dessen Umstände. Viele der individuellen, persönlich vorgebrachten Fragen brauchen individuelle, persönliche Antworten. Alle flächendeckenden Regelungen halte ich für fatal, weil entgrenzend. Dazu ist Begleitung nötig. Zeit und Fürsorge.
Kirche bietet Begleitung durch individuelle Seelsorge und in Beratungsstellen der Diakonie an; hospizliche Angebote stehen offen. Hier werden Menschen mit ihren Erfahrungen und Wünschen gehört, Fragen formuliert und nach Antworten gesucht. Hier wird begleitet. Menschlich. Nah. Und mit einem gemeinsamen Blick auf das, was über das Fassbare hinausgeht. Sicher, das ist kein Rezept gegen Krankheiten, mit denen Kinder auf die Welt kommen oder Menschen in ihrem Leben konfrontiert werden. Und auch keine Pille für den schnellen Tod. Aber es weist hin auf die Unverfügbarkeit und Endlichkeit des Lebens. Auf die Zerbrechlichkeit des Glücks. Auf den Geschenk-Charakter von dem, wie wir uns vorfinden. Und auf den Schatz, der darin steckt, nicht alles in der Hand haben zu müssen.“
Dr. Friederike Spengler ist Stellvertretende Vorsitzende im Thüringer Hospiz- und Palliativverband. mehr