„Suizidprävention vor Suizidbeihilfe“
28. November 2022 – DHPV
Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) hat mit Blick auf die anstehende Neuregelung der Suizidbeihilfe drei zentrale Forderungen: erstens den Vorrang der Suizidprävention vor Suizidbeihilfe; zweitens den weiteren Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung; drittens die Klarstellung, dass Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen nicht zur Mitwirkung an einem Suizid oder zur Duldung eines solchen in ihren Räumlichkeiten verpflichtet werden können.
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